EUDR vs. EUTR – die wesentlichen Unterschiede

Autor: Ulf Sonntag

Datum: 25. Oktober 2023

Für viele Unternehmen ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) völlig neu. Wer Holzprodukte erstmalig in der EU in Verkehr bringt, kennt die Thematik bereits. Denn seit 2013 gilt die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Für diese sammle ich hier stichpunktartig die wesentlichen Unterschiede:

Geltungsbereich (Produkte)

EUTR: Holz und daraus weiterverarbeitete Produkte (mit einigen Ausnahmen, z. B. für Holzkohle, Druckerzeugnisse und Sitzmöbel)

EUDR: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja sowie Holz und daraus weiterverarbeitete Produkte (mit nur wenigen Ausnahmen)

Geltungsbereich (Unternehmen/Tätigkeiten)

EUTR: Erstinverkehrbringer von Waren in die EU (Import); nachgelagerte Kette nur peripher

EUDR: Erstinverkehrbringer von Waren in die EU (Import) sowie Ausfuhr aus der EU (Export); Binnenmarkt ebenfalls betroffen

Ziele / Risikobewertung

EUTR: Legale Herkunft

EUDR: Legale Herkunft, keine Entwaldung, keine Waldschädigung

Rechtlicher Stellenwert

EUTR: Sorgfaltspflicht mit Konsequenzen im Falle von Kontrollen

EUDR: Handelsverbot für Ware, für die keine Sorgfaltserklärung vorliegt

Zeit und Ort der Holzernte (Geodaten)

EUTR: Land des Holzeinschlags und gegebenenfalls Region und Konzession

EUDR: Geolokalisierung aller Grundstücke sowie den Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung

Sorgfaltserklärung (Informationsportal)

EUTR: Interne Sorgfaltspflicht, keine Berichtspflicht bei den Handelsvorgängen

EUDR: Für jede Lieferung Sorgfaltserklärungen in EU-Informationsportal (noch nicht verfügbar)

Länderbewertung

EUTR: Keine Unterscheidung der Anforderungen in Bezug auf die Herkunft

EUDR: Erleichterungen für Herkunft aus Niedrigrisiko-Ländern bzw. verschärfte Pflichten für Hochrisiko-Länder (Länderbewertung noch nicht verfügbar)

Risikobewertungsverfahren (unabhängige Prüfstellen)

EUTR: Interne Risikobewertungsverfahren müssen nicht geprüft werden

EUDR: Nicht-KMU-Marktteilnehmer benötigen unabhängige Prüfstelle zur Überprüfung der internen Strategien, Kontrollen und Verfahren (FSC oder PEFC-Zertifizierung?)

Berichtspflicht

EUTR: Keine Berichtspflicht außerhalb der Kontrollen

EUDR: Nicht-KMU-Marktteilnehmer berichten jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichtregelung

Und hier einige Gemeinsamkeiten: