Autor: Ulf Sonntag
Datum: 25. Oktober 2023
Für viele Unternehmen ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) völlig neu. Wer Holzprodukte erstmalig in der EU in Verkehr bringt, kennt die Thematik bereits. Denn seit 2013 gilt die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Für diese sammle ich hier stichpunktartig die wesentlichen Unterschiede:
Geltungsbereich (Produkte)
EUTR: Holz und daraus weiterverarbeitete Produkte (mit einigen Ausnahmen, z. B. für Holzkohle, Druckerzeugnisse und Sitzmöbel)
EUDR: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja sowie Holz und daraus weiterverarbeitete Produkte (mit nur wenigen Ausnahmen)
Geltungsbereich (Unternehmen/Tätigkeiten)
EUTR: Erstinverkehrbringer von Waren in die EU (Import); nachgelagerte Kette nur peripher
EUDR: Erstinverkehrbringer von Waren in die EU (Import) sowie Ausfuhr aus der EU (Export); Binnenmarkt ebenfalls betroffen
Ziele / Risikobewertung
EUTR: Legale Herkunft
EUDR: Legale Herkunft, keine Entwaldung, keine Waldschädigung
Rechtlicher Stellenwert
EUTR: Sorgfaltspflicht mit Konsequenzen im Falle von Kontrollen
EUDR: Handelsverbot für Ware, für die keine Sorgfaltserklärung vorliegt
Zeit und Ort der Holzernte (Geodaten)
EUTR: Land des Holzeinschlags und gegebenenfalls Region und Konzession
EUDR: Geolokalisierung aller Grundstücke sowie den Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung
Sorgfaltserklärung (Informationsportal)
EUTR: Interne Sorgfaltspflicht, keine Berichtspflicht bei den Handelsvorgängen
EUDR: Für jede Lieferung Sorgfaltserklärungen in EU-Informationsportal (noch nicht verfügbar)
Länderbewertung
EUTR: Keine Unterscheidung der Anforderungen in Bezug auf die Herkunft
EUDR: Erleichterungen für Herkunft aus Niedrigrisiko-Ländern bzw. verschärfte Pflichten für Hochrisiko-Länder (Länderbewertung noch nicht verfügbar)
Risikobewertungsverfahren (unabhängige Prüfstellen)
EUTR: Interne Risikobewertungsverfahren müssen nicht geprüft werden
EUDR: Nicht-KMU-Marktteilnehmer benötigen unabhängige Prüfstelle zur Überprüfung der internen Strategien, Kontrollen und Verfahren (FSC oder PEFC-Zertifizierung?)
Berichtspflicht
EUTR: Keine Berichtspflicht außerhalb der Kontrollen
EUDR: Nicht-KMU-Marktteilnehmer berichten jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichtregelung
Und hier einige Gemeinsamkeiten: