Die EU-Kommission hat angekündigt, die Anwendung der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Der BVDM weist darauf hin, dass mit dem Hinausschieben der Anwendung nicht die mit der EUDR verbundenen grundlegenden Probleme gelöst sind. https://www.bvdm-online.de/pressemitteilungen/detail/verschiebung-der-eu-entwaldungsverordnung-reicht-nicht-aus