Die EU-Kommission hatte Ende Juni zur EUDR, der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, erklärt, dass es für nachgelagerte Marktteilnehmer keine Verpflichtung gebe, Geokoordinaten der Erstinverkehrbringer weiterzugeben. https://holz-zentralblatt.de/allgemein/keine-pflicht-zur-weitergabe-von-geokoordinaten/