Autor: Ulf Sonntag
Datum: 12. Juli 2021
Die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sind schon lange Bestandteil der PEFC- und FSC-Produktkettenzertifizierung. Mit Einführung des FSC-STD-40-004 V3-1 sind die zertifizierten Unternehmen nun weltweit erstmal verpflichtet, die Einhaltung im Rahmen der Zertifizierung zu belegen.
Es geht um die Abschaffung von Kinderarbeit, Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Beseitigung von Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf, Achtung der Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen.Einerseits verwundert es, dass FSC das Thema nicht risikobasiert angeht und die Einhaltung der Kernarbeitsnormen nicht zumindest in den Ländern, die die ILO-Normen in nationales Recht umgesetzt haben, als erfüllt ansieht. Andererseits ist der vom FSC vorgebrachten Argumentation „Dass es ein Gesetz gibt, garantiert noch nicht, dass es eingehalten wird“ auch nicht zu widersprechen. Durchaus kann hinterfragt werden, ob es richtig ist, die Auditoren eines freiwilligen Zertifizierungssystems die Arbeit der staatlichen Behörden machen zu lassen, aber das ändert aktuell nichts an der Tatsache, dass die neue Standardversion umgesetzt werden muss.
Bezüglich der Neuerungen ist es wichtig, deren Geltungsbereich im Blick zu haben: FSC verlangt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von den zertifizierten Betrieben selbst sowie für ausgelagerte Tätigkeiten (also für eingesetzt Dienstleister im Sinne des Outsourcings). Der Zertifikatshalter ist nicht verantwortlich für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch seine Lieferanten, wobei diese – sofern sie FSC-zertifiziert sind – dann den gleichen Regularien unterliegen.
Um den FSC-Anforderungen zu genügen, muss jeder Zertifikatshalter eine Grundsatzerklärung unterzeichnen und sich somit öffentlich zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bekennen. In der Policy for Association, zu der sich jedes zertifizierte Unternehmen seit jeher in Form einer Selbstverpflichtungserklärung (Self declaration) gegenüber FSC International bekennen muss, sind die ILO-Kernarbeitsnormen bereits mit abgedeckt. Neu ist, dass dieses Bekenntnis (zumindest auf Anfrage) öffentlich verfügbar sein muss (z. B. als Code of Conduct).
Den Nachweis der Einhaltung können die Unternehmen durch Zertifizierung/Auditierung von Sozialstandards erbringen, sofern diese den FSC-Anforderungen genügen. FSC hat allerdings noch nicht entschieden, welche Systeme anerkannt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die etablierten Zertifizierungen den Ansprüchen genügen (z. B. SA8000/SAI, SMETA/Sedex oder BSCI).
Ist keine Sozialzertifizierung vorhanden, müssen die FSC-Zertifikatshalter die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen selbst bewerten. Dazu enthält der revidierte FSC-COC-Standard einen umfangreichen Fragenkatalog (Anhang D). Aufgabe der Auditoren ist dann, die Richtigkeit der Antworten zu überprüfen. Sie müssen belegbar sein.
Die neue Standardversion ist gültig ab 01.09.2021. Bis zum 31.12.2022 müssen die Anforderungen von allen Zertifikatshaltern umgesetzt und auditiert worden sein. FSC hat angekündigt, weitere Hilfestellungen zu geben. Aktuell werden Seminaren zu dem Thema angeboten (hier anmelden!).
Weitere Informationen und Download-Möglichkeit der neuen Standard-Version: Artikel von FSC Deutschland